© Privat

Anmeldung


Liebe Familien!

Wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind hier bei uns in der Ev. Integrativen Kita Regenbogen anmelden möchten.
Bitte nutzen Sie das Formular. Sie können es uns per Post oder per Mail zusenden. 
Melden Sie sich bei Fragen gern persönlich bei uns.

Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind!


Alle Infos zu den Beiträgen

Unsere Krippenbeiträge sind nach Einkommen gestaffelt. Hier finden Sie unsere aktuelle Entgeltordnung und Einkommensgrenzen:

Aufnahmekriterien und Platzvergabe

Grundsätzlich erfolgt die Aufnahme von Kindern mit Beginn des Kindergartenjahres.

Die Anmeldung erfolgt rechtzeitig, wenn sie schriftlich bis zum 31.12. des Vorjahres eingeht. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden die, für die in Wulften wohnenden Kinder grundsätzlich vorbehaltenen, Plätze nach Anfrage auch an Kinder aus anderen Gemeinden vergeben.

Eine Platzzusage oder -absage erfolgt schriftlich.

In der Krippengruppe stehen 15 Plätze für Krippenkinder zur Verfügung. Die Vergabe der Plätze erfolgt grundsätzlich - soweit nicht soziale Härtefälle vorrangig berücksichtigt werden müssen - nach folgenden Kriterien:
- Kinder, deren alleinerziehendes Elternteil berufstätig oder in einer berufsfördernden Maßnahme ist,
- Kinder, deren Eltern berufstätig oder in einer berufsfördernden Maßnahme sind,
- Kinder, deren ältere Geschwister eine Gruppe im Kindergarten besuchen.

Nicht rechtzeitig angemeldete Kinder werden bei der Vergabe der Plätze in der Reihenfolge der Anmeldung berücksichtigt.

Mit Vollendung des 3. Lebensjahres wechseln die Kinder im laufenden Monat in eine Kindergartengruppe, soweit es freie Plätze im Kindergarten gibt, es sei denn, zwischen der Vollendung des 3. Lebensjahres und dem Kindergartenjahresende liegen weniger als 2 Monate. 

Im Kindergarten stehen 41 Plätze für Kindergartenkinder zur Verfügung. Kindergartenkinder können frühestens im Monat der Vollendung des 3. Lebensjahres aufgenommen werden.

Die Vergabe der Plätze und den damit verbundenen Angeboten erfolgt - soweit nicht soziale Härtefälle vorrangig berücksichtigt werden müssen - für rechtzeitig angemeldete Kinder nach den folgenden Kriterien:
- Kinder, die im Vorjahr die Krippe besucht haben
- Kinder, deren alleinerziehendes Elternteil vormittags berufstätig oder in einer berufsfördernden Maßnahme ist,
- Kinder, deren Eltern vormittags berufstätig oder in einer berufsfördernden Maßnahme sind,
- Kinder im letzten Kindergartenjahr vor beginnender Schulpflicht,
- Kinder, deren ältere Geschwister eine Gruppe im Kindergarten besuchen.

Nicht rechtzeitig angemeldete Kinder werden bei der Vergabe der Plätze in der Reihenfolge der Anmeldung berücksichtigt.